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   BSG, 17.01.1967 - 10 RV 930/64   

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https://dejure.org/1967,4865
BSG, 17.01.1967 - 10 RV 930/64 (https://dejure.org/1967,4865)
BSG, Entscheidung vom 17.01.1967 - 10 RV 930/64 (https://dejure.org/1967,4865)
BSG, Entscheidung vom 17. Januar 1967 - 10 RV 930/64 (https://dejure.org/1967,4865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsärztliche Untersuchung - Selbständiger Steuerbevollmächtigter - Entgangener Arbeitsverdienst - Entschädigungsanspruch - Tatsächlicher Verdienstausfall

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BSG, 17.01.1967 - 10 RV 930/64
    ! ein Betrieb kaufmännischer, gewerblicher, landwirtschaftlicher oder sonstiger Art (208, Kleinhandwerker, Heimarbeiter) trotz Abwesenheit des Inhabers weiterläuft, ohne daß die Aufnahme eines bezahlten Vertreters notwendig wird° Ihrem Inhalt nach sind die Veeren zu EUR 32 VeerG in der alten und neuen Fassung völlig gleich, soweit es sich um die Frage handelt, in welchen Fällen bei Angehörigen freier Berufe ein erstattungsfähiger.Ausfall an Arbeitsverdienst in der Regel nicht angenommen werden kanno Wie das Berufungsgericht in dem angefochtenen Urteil allerdings zutref- fend ausgeführt hat, sind die Veeren zu Gesetzen oder Rechtsverordnungen für die Gerichte nicht bindend; sie enthalten auch keine "authentische Auslegung" gesetzlicher Vorschriften, Ihnen ist Vielmehr nur zu entnehmen, wie nach Ansicht der Verwaltung das Gesetz auszulegen ist° Gegenstand der Auslegung ist allein der "objektivierte Wille" des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Vorschriften hineingestellt sind (BBG T, 272, 274; 4, 165, 167; £, 175, 177; 6, 252, 254; 10, 2029 204; vgl° auch BVerfGE 1, 299, 312), Es kommt somit für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits allein darauf an, wie die gesetzliche Vorschrift des 5 32 VeerG selbst nach ihrem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang"auszulegen ist, Die Vorinstanzen haben bei der Anwendung dieser Vorschrift im vorliegenden Falle verkannt, daß nicht schon allein deswegen eine Entschädigung zu gewähren ist, weil der Kläger Zeit versäumt hat, sondern nur dann, wenn ihm ein "Arbeitsverdienst entgangen ist", Es geht daher entgegen der Auffassung des LSG schon nach dem Wortlaut des @ 32 VeerG nicht an, bei einem freiberuflich Tätigen ohne weiteres einen entgangenen - 12.
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 178/60

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BSG, 17.01.1967 - 10 RV 930/64
    ladene Bundesrepublik Deutschland berechtigt (vgl, BSG 16, 245 mit weiteren Hinweisen)° Die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen sind daher zulässig; sie sind auch begründet .
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